Alkoholerwerb und/oder -konsum von Minderjährigen wird nicht strafrechtlich sanktioniert. Jedoch stellen alkoholisierte Minderjährige einen nicht unerheblichen Anteil an den strafrechtlich relevanten Tatverdächtigen. Auch bei größeren öffentlichen Veranstaltungen sind sie auffällig. Mit zunehmendem Alkoholisierungsgrad steigt die Gefahr des aggressiven Verhaltens, während die Hemmschwelle sinkt. Dies ist ursächlich für gewalttätige Auseinandersetzungen. Zudem steigt die Gefahr der Opferwerdung von alkoholisierten Personen nicht unwesentlich.
Bei den illegalen Drogen ("Betäubungsmittel") ist Cannabis (Marihuana und Haschisch) unter den Minderjährigen in Europa die am weitesten verbreitete Droge. Das durchschnittliche Einstiegsalter beim Erstkonsum liegt in Deutschland bei etwa 16,5 Jahren. Viele Minderjährige sind der Ansicht, dass der bloße Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum legal sei. Auch meinen sie, dass Cannabis nicht schlimmer sei
SchülerInnen ab 6. Klasse
Zeit
2 bis 4 Schulstunden
Kosten
keine
als Nikotin und außerdem nicht abhängig macht. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen das Gegenteil!
Der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln kann zudem gravierende straf- und verkehrsrechtliche Folgen haben.
Außerdem ist mit einem Eingriff in die Privatsphäre zu rechnen, da Polizei und Staatsanwaltschaft im Zuge eines Ermittlungsverfahrens alle notwendigen strafprozessualen Maßnahmen treffen werden.
Ziele
Die SchülerInnnen sollen befähigt werden, eine eigene Einstellung zu Drogenkonsum (Alkohol) zu finden, die negativen Folgen von Drogenmissbrauch zu erkennen und den, eventuell vorhandenen, eigenen Drogenkonsum kritisch zu hinterfragen bzw. den zukünftigen Konsum der legalen Droge Alkohol an ihrem Wissen verantwortungsbewusst auszurichten.
Polizeiinspektion Harburg
Beauftragter für Jugendsachen
Carsten Bünger
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